Ich will es genauer wissen!
Weiterführende Inhalte zur EU-Wanderausstellung
Die Wanderausstellung „EU on tour – Die EU auf einen Blick” erklärt grundlegend, was die Europäische Union ausmacht, wie sie funktioniert und wie man sich einbringen kann. Wer darüber hinaus neugierig ist und mehr zu den einzelnen Themen wissen möchte, ist hier genau richtig. In der Rubrik „Ich will es genauer wissen“, erkennbar durch den farbigen QR-Code auf den einzelnen Roll-ups, werden tiefergehende Informationen und nützliche Links bereitgestellt. Durch das Scannen des betreffenden QR-Codes auf der Ausstellung wird man automatisch zum richtigen Themenabschnitt weitergeleitet.
1. Die europäische Einigung und die EU-Institutionen
Der Traum nach Frieden, Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen den Ländern Europas war der Grundstein für die Gründung der Europäischen Union. Daraus entstanden ist eines der wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Bündnisse der Welt, das für uns nicht mehr wegzudenken ist. In diesem Kapitel erfährst du mehr über die Grundlagen der EU, die Geschichte und ihre Institutionen.
Mitgliedstaaten der EU
Die Europäische Union ist etwas Einzigartiges: Fast ein ganzer Kontinent, mit ein paar wenigen Ausnahmen, hat sich zu einer politischen und wirtschaftlichen Union zusammengeschlossen. Das gibt es in dieser Form kein zweites Mal auf der Welt! Etwa 450 Millionen Menschen aus 27 Mitgliedstaaten sind Teil dieses Staatenverbundes. Hier siehst du im Überblick, in welchem Jahr die jeweiligen Länder der EU beigetreten sind:
Übrigens: Die Europäische Union hat 24 Amtssprachen. Das ist der EU besonders wichtig, denn sie möchte Mehrsprachigkeit und so die sprachliche und kulturelle Vielfalt fördern. Deshalb und damit die Menschen wissen, welches Recht in der EU für sie gilt, werden auch die EU-Verträge und alle Rechtsakte in die 24 Sprachen übersetzt. Auch Sitzungen und Debatten werden simultan gedolmetscht.
Ein Überblick über die Amtssprachen:
Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Es können nur Sprachen aufgenommen werden, die im Heimatland landesweit als Amtssprache festgeschrieben sind. Deshalb ist beispielsweise Katalanisch keine EU-Amtssprache, weil es in Spanien eine regionale Sprache ist. Die Mitgliedstaaten entscheiden einstimmig über die Sprachenregelung der EU.
Wenn du mehr zu den EU-Amtssprachen wissen möchtest, klick hier: https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/languages_de
Europaflagge
Zwölf goldene Sterne auf blauem Hintergrund – das ist die Fahne der Europäischen Union. Erstmals verwendet wurde sie 1955 vom Europarat, einer europäischen Menschenrechtsorganisation. 1985 wurde sie dann offiziell als Symbol für die Europäische Gemeinschaft verwendet. Mehr zur Geschichte und zu den EU-Institutionen erfährst du weiter unten.
Übrigens: Die zwölf Sterne stehen nicht für die Gründungsstaaten der EU. Das waren nämlich nur sechs. Der Sternenkreis symbolisiert die Werte Einheit, Solidarität und Harmonie zwischen den Völkern Europas.
Wie kam es zur Europäischen Einigung?
Ein kurzer geschichtlicher Überblick zur Entstehung der Europäischen Union
Das Europa zu Beginn der 1950er Jahre war noch immer geprägt von den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs. Zur Sicherung von Frieden und Wohlstand auf dem europäischen Kontinent schlossen sich Deutschland, Frankreich, Belgien, Italien Luxemburg und die Niederlande 1951 zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), auch Montanunion genannt, zusammen. Der Gründungsvertrag trat 1952 in Kraft und legte den Grundstein für die Europäische Union, wie wir sie heute kennen.
Von Römischen Verträgen bis zum Binnenmarkt
Die EGKS-Staaten waren sich einig, dass sie die wirtschaftliche Kooperation auf alle Handelsbereiche ausweiten wollten. Mit den Römischen Verträgen unterzeichneten sie 1957 die Bildung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Außerdem wurde die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet, um die Entwicklung der Kernindustrie gemeinsam voranzutreiben.
Mit dem Fusionsvertrag am 1. Juli 1967 wurden die existierenden europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom) zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammengelegt. Die noch heute existierenden Institutionen des Rates und der Kommission wurden geschaffen. Kurz darauf kam es zum ersten Zuwachs der Gemeinschaft – Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich traten der EG 1973 bei.
1979 trat das Europäische Währungssystem in Kraft (EWS). Das EWS ist die Grundlage für die spätere Wirtschafts- und Währungsunion, d. h. die Einführung des Euro als Zahlungsmittel. 1979 fand außerdem die erste Europawahl statt.
Der Fall der Sowjetunion, die Wiedervereinigung Deutschlands und die Auflösung von Jugoslawien brachten neuen Schwung in die EG. Über Nacht trat die Deutsche Demokratische Republik (DDR) in die EG ein und viele junge, osteuropäische Staaten machten sich bereit für einen Beitritt. Fortschritte gab es auch im Hinblick auf die Wirtschafts- und Währungsunion: 1993 wurde der Binnenmarkt eingeführt. Damit verwirklichte die EG das schon 1957 formulierte Ziel eines freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs.
Vom Vertrag von Maastricht bis zum Vertrag von Lissabon
Die Europäische Union (EU), so wie wir sie heute kennen, wurde 1993 im Vertrag von Maastricht begründet. Dieser war ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der EU, denn die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten wurde auf viele Politikbereiche ausgeweitet.
Großen Einfluss auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger hatte auch das Schengener Übereinkommen von 1995: Innerhalb der EU können sich Reisende seither frei zwischen den Ländern bewegen, ohne Passkontrollen an den Grenzen. 2024 sind 26 Staaten Teil des Abkommens – auch Länder, die nicht Teil der EU sind.
Nachdem 1999 der Euro als Währung in den Banken eingeführt wurde, kam es 2002 zur Einführung des Euro als alleiniges Zahlungsmittel in mittlerweile 19 EU-Mitgliedstaaten.
2005 wurde der Versuch eines EU-Verfassungsvertrags unternommen – dieser scheiterte jedoch an negativen Referenden in den Niederlanden und Frankreich.
2009 trat mit dem Vertrag von Lissabon das heutige Vertragswerk der EU in Kraft. Ziel des Vertrags ist es, die EU insgesamt demokratischer, transparenter und effizienter zu gestalten. So vergrößert sich durch den Vertrag von Lissabon der Einfluss des Europäischen Parlaments (als einzig direkt gewähltes Organ auf EU-Ebene) und auch die nationalen Parlamente erhalten mehr Einfluss.
Aktuelle Herausforderungen
Nach der Finanzkrise 2008, den bis heute andauernden Uneinigkeiten in der Migrationspolitik, der Klimakrise oder auch der Verletzung von europäischen Grundrechten und Grundwerten durch Mitgliedstaaten wie Ungarn, sieht sich die EU immer wieder mit großen Herausforderungen konfrontiert. Mit dem Vereinigten Königreich trat am 31. Januar 2020 außerdem erstmalig ein Mitgliedstaat aus der EU aus.
Am 24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine und damit ein direktes Nachbarland der EU militärisch angegriffen. Die EU hat den Angriff Russlands auf die territoriale Unversehrtheit der Ukraine als Völkerrechtsverletzung scharf verurteilt. Die EU steht geschlossen solidarisch hinter der Ukraine und wird die Ukraine und ihre Bevölkerung weiterhin im Verbund mit internationalen Partnern unterstützen. Auf die Aggression Russlands hat die EU rasch und entschlossen mit restriktiven Maßnahmen reagiert, die massive und schwerwiegende Folgen für Russland haben werden.
Während sich die humanitäre Lage in der Ukraine verschlechtert und die Nachbarländer Menschen aus der Ukraine auf der Flucht aufnehmen, arbeitet die Europäische Kommission an allen Fronten, um Soforthilfe zu leisten. Im Rahmen eines dringenden Hilfsaufrufs der Vereinten Nationen hat die EU-Kommission zusätzliche 90 Millionen Euro für Soforthilfeprogramme angekündigt, um die vom Krieg in der Ukraine betroffene Zivilbevölkerung zu unterstützen. Die Mittel werden den Menschen in der Ukraine und in Moldau zugutekommen. Dank dieser zusätzlichen humanitären Hilfe der EU werden Nahrungsmittel, Wasser, Gesundheitsversorgung und Unterkünfte bereitgestellt und die Grundbedürfnisse der Menschen gedeckt. Die EU-Kommission koordiniert auch die Bereitstellung von materieller Hilfe für die Ukraine im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens, die unter anderem von Deutschland angeboten wird. Am 1. März 2022 kündigte Kommissionspräsidentin von der Leyen weitere Unterstützung in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro für die Bewältigung der humanitären Folgen der Krise an. Die Europäische Kommission steht in ständigem Kontakt mit den Nachbarländern der Ukraine und ist bereit, auf Anfrage weitere Hilfe zu leisten.
Aktuelle Informationen zur Lage in der Ukraine und zu weiteren Themen finden Sie jederzeit auf der
Website der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments.
Trotz der Herausforderungen gilt die EU bis heute als einzigartiges Friedensprojekt, dem die EU-Bürgerinnen und -Bürger nicht nur Sicherheit, sondern auch Freiheit und Wohlstand zu verdanken haben.
Quelle: www.entdecke-europa.com
Pioniere unseres heutigen Europas
Damit die EU in ihrer heutigen Form entstehen konnte, brauchte es mutige Frauen und Männer, die mit ihren Visionen das Europa der Nachkriegszeit verändert haben. Konrad Adenauer, Jean Monnet und Simone Veil sind nur einige davon. Sieh dir an, wer die Europäische Union maßgeblich geprägt hat: https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/history-eu/eu-pioneers_de
Einen wichtigen Verfechter eines geeinten Europas möchten wir dir ein bisschen genauer vorstellen:
Robert Schuman – ein Visionär Europas.
In Luxemburg als Deutscher geboren, im französischen Widerstand während des Zweiten Weltkriegs aktiv und als Europäer in die Geschichte eingegangen: Robert Schuman gilt als einer der Gründungsväter der Europäischen Union. Nach ihm benannt wurde der sogenannte „Schuman-Plan“, der die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) als Mittel vorsah, eine erneute Aufrüstung in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg zu verhindern. Frieden durch Zusammenarbeit war seine Vision, die im Friedensprojekt Europäische Union bis heute gelebt wird.
Übrigens: Am 9. Mai wird jedes Jahr der Europatag gefeiert. Genau an diesem Tag 1950 hielt Robert Schuman seine Rede zur Zusammenlegung europäischer Kohle- und Stahlproduktion, womit der erste Grundstein für ein geeintes Europa gelegt war. Deshalb gilt der 9. Mai als Geburtstag Europas. 2025 feiert der Schuman-Plan 75-jähriges Jubiläum.
Mehr zu Robert Schuman findest du hier: https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/history-eu/eu-pioneers/robert-schuman_de
Europahymne
„Ode an die Freude“ – ein europäischer Ohrwurm! Bereits 1823 von Ludwig van Beethoven komponiert, wurde sie schließlich 1985 offiziell zur Hymne der Europäischen Union und symbolisiert die europäischen Werte Freiheit, Frieden und Solidarität.
Unter diesem Link kannst du dir Europas Hymne anhören: https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/symbols/european-anthem_de
Mehr zu den Europäischen Institutionen und deren Kompetenzen
Zur Europäischen Union gehören sieben Organe, neun Einrichtungen und über 30 dezentrale Agenturen. Am bekanntesten sind das Europäische Parlament und die Europäische Kommission. Zu diesen beiden Organen kannst du in Kapitel 2 und 3 mehr lesen. Im Folgenden stellen wir dir einige weitere Institutionen kurz vor:
Rat der Europäischen Union
Im Rat der Europäischen Union kommen die jeweiligen Fachministerinnen und Fachminister der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Deswegen wird er auch Ministerrat oder kurz „Rat“ genannt. Er tagt in Brüssel und Luxemburg und darf Gesetze abändern, verhandeln und annehmen. Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist er als Gesetzgeber tätig. Beschlüsse werden zum Großteil mit einer qualifizierten Mehrheit angenommen, d. h. mindestens 55 % der EU-Länder, die 65 % der EU-Gesamtbevölkerung repräsentieren, müssen einem Gesetz zustimmen. Jedes halbe Jahr wechselt der Vorsitz, den jeweils ein Mitgliedstaat übernehmen darf.
Mehr Infos zum Ministerrat gibt es hier: https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/council-european-union_de
Europäischer Rat
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs und -chefinnen der Mitgliedstaaten, Deutschland wird also vom Bundeskanzler vertreten. Der Europäische Rat hat einen eigenen Präsidenten, der für zweieinhalb Jahre gewählt wird. Mit dabei ist auch immer die Präsidentin der Europäischen Kommission. Die Mitglieder treffen sich mind. vier Mal im Jahr in Brüssel und bestimmen die politische Agenda und die Leitlinien der EU-Politik, u. a. die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Abstimmungen laufen in der Regel im Konsensverfahren ab, d. h. dass ein Beschluss ohne Gegenstimmen angenommen wird. Enthaltungen oder Nichtbeteiligungen sind dabei, anders als bei der Einstimmigkeit, erlaubt.
Mehr zum Europäischen Rat findest du hier: https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/european-council_de oder auf der offiziellen Internetseite: https://www.consilium.europa.eu/de/
Europäischer Gerichtshof
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat seinen Sitz in Luxemburg und hat zur Aufgabe, bei den EU-Mitgliedstaaten und EU-Institutionen darauf zu achten, dass das EU-Recht auch eingehalten und auf gleiche Art und Weise umgesetzt wird. Im Gerichtshof sitzen jeweils ein Richter oder eine Richterin pro EU-Land sowie elf Generalanwältinnen und Generalanwälte. Im Gericht selbst sitzen zwei Richter und Richterinnen aus jedem EU-Mitgliedstaat.
Mehr Infos zum EuGH: https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/court-justice-european-union-cjeu_de
Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof besteht aus jeweils einem Mitglied pro EU-Mitgliedstaat. Er stellt sicher, dass Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union richtig erhoben und verwendet werden. Der Rechnungshof darf auch prüfen, ob die Finanzmittel ordnungsgemäß verwendet wurden und trägt damit erheblich zur Korruptionsbekämpfung in der EU bei.
Hier gibt’s weitere Infos: https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/european-court-auditors-eca_de
Europäische Zentralbank
Als einziges EU-Organ hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Sitz in Deutschland, nämlich in Frankfurt am Main. Sie hat als Hauptziel, die Preisstabilität im Euro-Währungsraum zu gewährleisten. Sie wurde mit der Einführung des Euro ins Leben gerufen und verfügt über einen eigenen Haushalt.
Die Website der EZB: https://www.ecb.europa.eu/ecb/html/index.de.html
Achtung Verwechslungsgefahr: der Europarat
Europarat, Europäischer Rat, Ministerrat, Rat der EU – so viele Begriffe, da kann einem schon mal schwindelig werden. Aber Achtung: Der Europarat ist keine EU-Institution. Er setzt sich eigenständig für die Förderung von Demokratie und den Schutz von Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa und darüber hinaus ein.
Hier geht’s direkt zum Europarat: https://www.coe.int/de/web/portal
Gut zu wissen: direkte und indirekte Wahl in der EU
Die Europäische Union ist die einzige internationale Organisation, in der es ein Gremium gibt, das direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird: das Europäische Parlament. Dort sitzen 720 Abgeordnete, die aus allen 27 Mitgliedstaaten kommen und unmittelbar vom Volk gewählt werden. Das ist etwas ganz Besonderes! Die letzte Wahl fand im Juni 2024 statt, bei der in Deutschland zum ersten Mal Jugendliche ab 16 Jahren abstimmen durften.
Aber auch die anderen Organe werden nicht willkürlich besetzt. So stellen sich beispielsweise die Mitglieder der Europäischen Kommission nach der Nominierung durch die nationalen Regierungen einem Anhörungsverfahren im Europäischen Parlament und werden dann von diesem bestätigt. Im Rat der Europäischen Union und auch im Europäischen Rat sitzen Personen, die wiederum Teil der Regierungen der einzelnen Mitgliedsländer sind und dadurch indirekt von den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern gewählt sind.
Hier siehst du im Überblick, wie die einzelnen Institutionen zusammenarbeiten:
2. Das Europäische Parlament
Alles über die Mitglieder, Gremien und Tätigkeiten des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament bildet gemeinsam mit dem Ministerrat die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt der EU. Es hat seinen offiziellen Sitz in Straßburg (Frankreich) und einen weiteren Arbeitsort in Brüssel (Belgien). Hier erfährst du, warum das Gremium in beiden Städten tagt und welche Sitzungen wo abgehalten werden: https://www.europarl.europa.eu/news/de/faq/2/warum-wechselt-das-parlament-zwischen-brussel-und-strassburg
Wer sitzt im Europäischen Parlament?
Das Parlament besteht aus insgesamt 720 Mitgliedern (MdEPs), den Abgeordneten (Mitglied des Europäischen Parlaments, abgekürzt MdEP). Deutschland stellt 96 Abgeordnete. Die Sitzverteilung pro Mitgliedstaat erfolgt nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität.
Das heißt: Die Verteilung richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Sie erfolgt allerdings nicht direkt proportional zur Einwohnerzahl, da sonst entweder das politische Spektrum in kleineren Staaten nicht abgedeckt werden könnte oder wir ein riesiges Europäisches Parlament hätten, das praktisch nicht entscheidungsfähig wäre. Deshalb ist festgelegt, dass kein Land mehr als 96 und weniger als 6 Sitze haben darf.
Da Deutschland das bevölkerungsreichste Land der EU ist, stellt Deutschland auch die meisten Abgeordneten. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre direkt von den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern gewählt.
Hier kannst du nachschauen, wer Deutschland im Europäischen Parlament vertritt: https://www.europarl.europa.eu/meps/de/search/advanced?countryCode=DE und hier erfährst du mehr zu den Mitgliedern des Europäischen Parlaments: https://www.europarl.europa.eu/about-parliament/de/organisation-and-rules/organisation/members
Die Abgeordneten schließen sich in Fraktionen zusammen, um gemeinsam ihre politischen Ziele zu erreichen. Meistens bilden Abgeordnete von Parteien, die einer Parteienfamilie auf europäischer Ebene angehören (z. B. christdemokratische, sozialdemokratische, liberale oder grüne Parteien) eine Fraktion. Aber auch sonst können Abgeordnete eine Fraktion gründen, wenn sich mindestens 23 Abgeordnete aus sieben Mitgliedstaaten zusammenschließen. Das ist aber keine Pflicht, Abgeordnete können auch fraktionslos bleiben. Wenn du wissen willst, welche Fraktionen im Europäischen Parlament sitzen, dann schau hier: https://www.europarl.europa.eu/about-parliament/de/organisation-and-rules/organisation/political-groups
Das Europäische Parlament hat auch einen Präsidenten oder eine Präsidentin, zurzeit ist das Roberta Metsola aus Malta, die 2022 Präsidentin wurde und 2024 erneut zur Präsidentin gewählt wurde. Zusätzlich gibt es 14 Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, die die Präsidentin vertreten und jeweils einen Geschäftsbereich verantworten. Außerdem kümmern sich fünf Quästorinnen und Quästoren um Finanz- und Verwaltungsfragen, die die Europaabgeordneten betreffen. Gemeinsam bilden sie das Präsidium des Europäischen Parlaments.
Quelle: Europäisches Parlament, Bürgerhandbuch der 10. Wahlperiode 2024-2029
Aufgaben des Europäischen Parlaments
Das Parlament beschäftigt sich mit der Gesetzgebung, dem Haushalt sowie der Kontrolle anderer EU-Organe.
1. Gesetzgebung
Das Europäische Parlament ist - gemeinsam mit dem Rat der EU - der Gesetzgeber der Europäischen Union. Damit bilden die beiden Organe zusammen die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Mehr zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erfährst du weiter unten.
Wenn das Parlament über Gesetzesvorhaben abstimmt, gilt in aller Regel das Prinzip der einfachen Mehrheit, wobei mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen abgegeben werden müssen, um ein Gesetz anzunehmen. Bei sehr wenigen Ausnahmen wird für die Verabschiedung einzelner Änderungsanträge in der zweiten Lesung eine absolute Mehrheit benötigt, bei der 50 % plus eine Stimme aller möglichen Stimmen für ein Vorhaben abgegeben werden müssen.
2. Kontrollbefugnis
Damit die Arbeit in den unterschiedlichen EU-Institutionen so abläuft, wie die Regeln es vorschreiben, ist das Europäische Parlament für die Kontrolle der Arbeit anderer EU-Organe zuständig. Außerdem wählt das Europäische Parlament die Kommissionspräsidentin und kann die Kommission wiederrum auch zum Rücktritt zwingen.
Was das Parlament sonst noch überwacht, erfährst du über diesen Link: https://www.europarl.europa.eu/about-parliament/de/powers-and-procedures/supervisory-powers
3. Haushalt
Um die Ziele der Europäischen Union umzusetzen und nachvollziehbar zu machen, wofür in der EU Geld ausgegeben wird, gibt es einen Haushaltsplan. Dieser wird von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und dann vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet. Der langfristige Haushalt, auch als mehrjähriger Finanzrahmen bekannt, muss ebenfalls vom Europäischen Parlament gebilligt werden.
Hier gibt’s mehr Infos zum Thema Haushalt: https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/29/mehrjahriger-finanzrahmen
Die Arbeit im Parlament
Das Europäische Parlament tagt im Plenum mit allen 720 Abgeordneten und zur Vorbereitung darauf in den thematischen Ausschüssen. Es gibt 22 ständige Ausschüsse, die zwischen 25 und 90 Mitglieder haben. Zusätzlich können Unterausschüsse und Sonderausschüsse eingesetzt werden, die nur für einen begrenzten Zeitraum existieren. Mehr Infos zu den Ausschüssen findest du hier: https://www.europarl.europa.eu/about-parliament/de/organisation-and-rules/organisation/committees
Die Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments sind öffentlich, d. h. man kann dort als Besucher oder Besucherin zusehen. Außerdem werden die Plenar- und Ausschusssitzungen online gestreamt und in alle 24 Amtssprachen verdolmetscht. Das ist auch wichtig, weil es zur Transparenz und Verantwortlichkeit gegenüber der Öffentlichkeit beiträgt.
Unterwegs sind die Europaabgeordneten nicht nur zwischen Straßburg, Brüssel und ihrem Heimatort, sondern auch auf parlamentarischen Delegationsreisen. Diese dienen dazu, Beziehungen zu Parlamenten außerhalb der Europäischen Union zu pflegen und zu vertiefen.
Übrigens: Auch wenn der Hauptsitz des Europäischen Parlaments in Straßburg ist, ist das Parlament in jedem seiner Mitgliedstaaten mit mindestens einem Verbindungsbüro vertreten. Diese Verbindungsbüros bringen europäische Themen näher an die Bürgerinnen und Bürger, indem sie Veranstaltungen mit Europaabgeordneten organisieren, Pressearbeit machen, Netzwerke betreuen und als Anlaufort dienen. So gibt es in Berlin und zehn weiteren Städten ein „Erlebnis Europa“ – eine Multimedia-Dauerausstellung, in der man sich über die Europäische Union informieren kann. Zusätzlich gibt es noch Regionalbüros in den fünf bevölkerungsreichsten EU-Staaten und je ein Büro in London und Washington. In Deutschland sitzt das Europäische Parlament in Berlin und München.
Hier erfährst du mehr dazu, was das Parlament in Deutschland alles macht: https://berlin.europarl.europa.eu/de
Mehr zum Europäischen Parlament
Die offizielle Website: https://www.europarl.europa.eu/portal/de
Das Europäische Parlament als Video erklärt: https://www.europarl.europa.eu/topics/de/topic/explainers-videos
Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren
Ein Grundpfeiler der EU ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. D. h. dass alle Entscheidungen der EU in Gesetzen und Verträgen demokratisch beschlossen werden müssen. Das geht natürlich nur in Bereichen, in denen die Europäische Union Befugnisse von den Mitgliedstaaten erhalten hat.
Exkurs Kompetenzverteilung
Grundsätzlich kann man die Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten in drei Bereiche unterteilen:
(1) die ausschließliche EU-Zuständigkeit: Politikfelder, in denen die EU alleine für die Gesetzgebung zuständig ist, z. B. Wettbewerbsregeln im Binnenmarkt, Zollpolitik und Handelspolitik
(2) die geteilte Zuständigkeit zwischen EU und Mitgliedstaaten: Politikfelder, in denen die Zuständigkeit zwischen den Ebenen geteilt ist und die Zuständigkeit vom Einzelfall abhängt, z. B. Arbeit und Soziales (meist Mitgliedstaaten) oder Umwelt und Landwirtschaft (meist mehr EU) und viele weitere Bereiche
(3) die unterstützende EU-Zuständigkeit: Politikfelder, in denen die Mitgliedstaaten das alleinige Recht zur Gesetzgebung haben, die EU aber eine unterstützende und koordinierende Rolle einnehmen kann, z. B. Bildung, Zivilschutz oder Gesundheit
Welche das sind, kannst du hier nachschauen: https://commission.europa.eu/about/role/law/areas-eu-action_de
In der Gesetzgebung gibt es Unterschiede, nicht jedes Gesetz ist gleich: Verordnungen gelten z. B. unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, Richtlinien hingegen müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden. Mehr Infos dazu gibt es hier: https://commission.europa.eu/law/law-making-process/types-eu-law_de
Und so entstehen Gesetze in der EU: Als erstes legt die EU-Kommission einen Vorschlag für ein neues Gesetz vor. Der Ministerrat und das Europäische Parlament können das Gesetz anschließend annehmen oder Änderungen vorschlagen. Sollten sie Änderungen an einem Gesetz haben, muss die Kommission darüber beraten und kann dann erneut ihre Meinung dazu abgeben. Das nennt man dann eine „Lesung“, davon kann es bis zu drei Runden geben. Am Ende müssen alle drei Institutionen zustimmen, ansonsten ist das Gesetzesvorhaben gescheitert.
Manchmal ist es gar nicht so einfach, sich auf eine gemeinsame Lösung zu einigen. Damit es mit dem Gesetz etwas schneller geht, gibt es jederzeit die Möglichkeit informeller Gespräche zwischen Parlament, Rat und Kommission. Diese nennt man Trilog. Dabei soll ein schnellerer Kompromiss zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat erreicht werden. Die Europäische Kommission agiert dabei als Vermittlerin. Oft klappt das ganz gut, die Ergebnisse müssen im Anschluss aber trotzdem noch formell von Parlament und Rat verabschiedet werden.
Hier siehst du den Gesetzgebungsprozess im Überblick:
Wenn du dir lieber ein Video ansehen willst, wo der Gesetzgebungsprozess erklärt wird, dann klicke hier: https://www.youtube.com/watch?v=S8hEqj1YK1U
3. Die Europäische Kommission
Alles über die Mitglieder, Gremien und Tätigkeiten der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission gilt inoffiziell als die Regierung der Europäischen Union. Das bedeutet aber nicht, dass sie alles alleine entscheiden darf. Sie hat aber als einziges EU-Organ das Recht, neue Gesetze vorzuschlagen. Das nennt man Initiativrecht. Gleichzeitig überprüft sie die Umsetzung der Gesetze in den Mitgliedstaaten und ist damit die Exekutive, die vollziehende Gewalt in der EU.
Wer arbeitet in der Europäischen Kommission?
Die Kommission hat ihren Hauptsitz in Brüssel in Belgien. Wusstest du, dass Brüssel auch die „Hauptstadt der EU“ genannt wird? Das kommt daher, weil dort der Großteil der EU-Institutionen sitzt.
Sie besteht aus einer Kommissionspräsidentin oder einem Kommissionspräsidenten, die oder der vom Europäischen Parlament gewählt wird. Aktuell ist das zum zweiten Mal Ursula von der Leyen, die aus Deutschland kommt. Sie legt die Leitlinien und Geschäftsordnung der Kommission fest und bestimmt, welches Kommissionsmitglied welchen Aufgabenbereich erhält. Außerdem ist sie sozusagen „das Gesicht der EU“, da sie auf vielen wichtigen Gipfeltreffen die Europäische Union nach außen vertritt.
Zusätzlich gibt es noch Exekutiv-Vizepräsidentinnen und -präsidenten und eine Hohe Vertreterin, die die Kommissionspräsidentin oder den Kommissionspräsidenten vertreten können. Zusätzlich leiten diese Personen ihr eigenes Ressort und sind EU-Kommissionsmitglieder.
Es gibt 26 EU-Kommissarinnen und EU-Kommissare – eine oder einer pro Mitgliedstaat. Gemeinsam bilden sie mit der Präsidentin/dem Präsidenten das Kollegium. Jedes Mitglied bekommt einen bestimmten Politikbereich zugewiesen, für den es verantwortlich ist. Wie die Europäische Kommission ernannt wird, erfährst du weiter unten.
Hier kannst du dir ansehen, welche Personen Teil der aktuellen Kommission sind: https://commission.europa.eu/about/organisation/college-commissioners_de
Die Arbeit in der Europäischen Kommission
Die Kommission tagt in der Regel einmal pro Woche. Anders als beim EU-Parlament sind die Sitzungen nicht öffentlich. Meistens gibt es aber eine Pressekonferenz im Anschluss und die Protokolle der Sitzungen werden veröffentlicht.
Übrigens: Auch die Europäische Kommission hat Büros in allen EU-Mitgliedstaaten. Diese heißen Vertretungen der Europäischen Kommission. Sie sind in den jeweiligen Hauptstädten zu finden, für Deutschland in Berlin. Außerdem gibt es Regionalvertretungen, in Deutschland sind diese in Bonn und in München. Die EU ist aber auch weltweit vertreten, außerhalb der EU heißen diese Büros Delegationen. Hier erfährst du mehr dazu: https://germany.representation.ec.europa.eu/index_de
Aufgaben der Europäischen Kommission
1. Initiativrecht:
Die Kommission ist das einzige Organ, das Vorschläge für EU-Gesetze machen kann. Diese werden dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Abstimmung vorgelegt. Mehr dazu findest du in Kapitel 2.
Übrigens: Man kann der EU-Kommission Feedback dazu geben, was man über die Gesetzesvorschläge denkt. Wenn dich das interessiert, schau mal hier: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say_dehttps://www.youtube.com/@eukommission/videos
2. Durchsetzung des EU-Rechts:
Sie überwacht die Einhaltung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten und kann bei Verstößen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen. Sie gilt als „Hüterin der Verträge“. Hier kannst du mehr dazu lesen: https://commission.europa.eu/about/role/law_de
3. Verwaltung des EU-Haushalts:
Die Europäische Kommission stellt den Haushaltsplan auf, verwaltet die EU-Mittel und überwacht deren Verwendung. Sie verwaltet auch Förderprogramme, wie Erasmus+ oder Strukturfonds. In manchen Bereichen macht das die Kommission alleine, in anderen Bereichen arbeitet sie eng mit den Mitgliedstaaten zusammen.
Mehr zum Thema Haushalt erfährst du hier: https://commission.europa.eu/about/role/budget-and-funding_de
4. Internationale Vertretung:
Die EU-Kommission vertritt die EU nach außen und in internationalen Organisationen und verhandelt Verträge im Namen der EU. Sie kümmert sich vor allem um die Entwicklungszusammenarbeit und weltweite Hilfsaktionen in Krisensituationen. Sie ist auch auf Gipfeln, wie dem G7- und G20-Gipfel, dabei, um international für die EU zu sprechen.
Mehr erfährst du hier: https://commission.europa.eu/about/role/international-relations_de
5. Umsetzung der strategischen Prioritäten:
Zu Beginn einer Legislaturperiode legt die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident Schwerpunkte für die Arbeit der Kommission in einem Arbeitsprogramm fest. Jedes Jahr wird dann eine Rede zur Lage der Union gehalten, um zu berichten, inwiefern die Ziele umgesetzt werden konnten und was Neues ansteht. Mehr Infos kannst du hier nachlesen: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy_de
Die Ernennung der Europäischen Kommission
Dass die Leitung der EU-Kommission vom EU-Parlament gewählt werden muss, wissen wir ja schon. Wie der Prozess für das gesamte Gremium abläuft, kannst du dir hier ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=BLVFQdbCB_c
Mehr zur Europäischen Kommission
Die offizielle Website: https://commission.europa.eu/index_de
4. Ein Blick auf aktuelle Themen der EU
Die Entscheidungen der EU haben direkte Auswirkungen auf uns. Auch wenn vieles für uns selbstverständlich erscheint oder schon seit langer Zeit für uns Normalität ist, ist es wichtig, dass bestimmte Themen europaweit behandelt werden.
Werte
Die europäischen Werte sind die Grundpfeiler, auf denen die Europäische Union beruht: Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören. Sie sind in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgeschrieben und auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Sie bilden die Grundlage unseres Zusammenlebens und Arbeitens in Europa.
Sieh dir das Video zu den Werten Europas an: https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20210325STO00802/die-werte-der-eu-in-einer-minute-erklart-video
Mehr zu den europäischen Werten und Zielen findest du hier: https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/principles-and-values/aims-and-values_de
Frieden & Sicherheit
Nicht erst seitdem die EU 2012 den Friedensnobelpreis erhalten hat, gilt die EU als Friedensprojekt. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs hat es in der EU keinen bewaffneten Konflikt mehr gegeben, das ist bemerkenswert! Auch in der europäischen Außenpolitik ist Frieden und Stabilität eines der obersten Ziele, dabei greift die EU allerdings nie militärisch ein. Dafür bemüht sie sich aber sehr um Diplomatie, um Frieden und Sicherheit über die Grenzen der EU hinaus zu erreichen. In der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sind die Prinzipien der EU-Politik festgelegt, die die Zusammenarbeit mit Drittstaaten betrifft. Zusätzlich unterhält der Europäische Auswärtige Dienst 140 Büros und Delegationen, um die diplomatischen Beziehungen weltweit zu fördern.
Mehr dazu findest du hier: https://european-union.europa.eu/priorities-and-actions/actions-topic/foreign-and-security-policy_de
Verteidigung
Auch wenn die EU über keine eigene Armee verfügt, gibt es die Möglichkeit, ad hoc Streitkräfte aus den EU-Mitgliedstaaten zusammenzustellen. Die Europäische Union entsendet weltweit Friedensmissionen und Operationen zur Friedenssicherung und humanitäre Hilfe. Die Idee einer europäischen Armee wird vor allem seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wieder vermehrt diskutiert.
Hier erfährst du mehr zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP): https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/159/gemeinsame-sicherheits-und-verteidigungspolitik
Verbraucherschutz
Ziel des Verbraucherschutzes ist es, Käuferinnen und Käufer sowie ihre Rechte zu schützen. Das betrifft viele Bereiche, z. B. Rechte beim Einkaufen, Sicherheit von Waren, Greenwashing, Telekommunikation und vieles mehr. Hier kannst du mehr dazu lesen: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/consumer-protection/
Migration
Migration und Zuwanderung ist ein großes Thema für viele EU-Staaten, v. a. für diejenigen, die an der Außengrenze der Europäischen Union liegen. Erst 2024 wurde dazu ein neues Migrations- und Asylpaket verabschiedet, das du hier nachlesen kannst: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-migration-policy/. Legaler Zuzug ist aber auch wichtig für Europa, deswegen kümmert sich die EU auch um die Anwerbung von Fachkräften, um den Bedarfen auf dem Arbeitsmarkt zu decken.
Klimaschutz & Umwelt
Zukunftsorientiert handeln – das hat sich die Europäische Union in unterschiedlichen Bereichen auf die Fahne geschrieben. Beim Klima- und Umweltschutz betrifft das ganz verschiedene Themen, u. a. die Förderung erneuerbarer Energien, Mobilität, Emissionshandel oder auch die Anpassung an und Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels.
Mehr zum Thema: https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20180703STO07129/die-antworten-der-eu-auf-den-klimawandel
Wettbewerbsfähigkeit & Wohlstand
In Zeiten von Krisen ist es wichtig, einen wasserfesten Fahrplan für Europas Wirtschaft zu haben. Einen solchen Kompass hat die EU-Kommission entwickelt, um die EU innovativer und wettbewerbsfähiger zu machen, ohne dabei Abstriche beim Klimaschutz zu machen.
Hier erfährst du mehr zum Thema: https://commission.europa.eu/priorities-2024-2029/competitiveness_de
5. Möglichkeiten für dein europäisches Engagement
Wenn du nach Möglichkeiten suchst, dich für Europa zu engagieren oder ins Ausland zu gehen, bist du hier genau richtig. Hier kannst du durch verschiedene Angebote der EU stöbern:
- Das tut die EU für mich! Übersicht über EU-Projekte in der Region: https://what-europe-does-for-me.europarl.europa.eu/de/home
- EUROPE DIRECT Informationszentren in deiner Nähe! EUROPE DIRECT: Finden Sie eine EU-Informationsstelle in Ihrer Nähe - Europäische Kommission
- Die Dauerausstellung mit 360°-Kino! Erlebnis Europa in Berlin und anderswo: https://visiting.europarl.europa.eu/de/visitor-offer/other-locations/europa-experience/berlin
- Erasmus+: mein Weg ins Ausland für Studierende, Azubis und andere Berufsgruppen: https://www.erasmusplus.de/
- Europa für Reiselustige! Über DiscoverEU verlost die EU Interrail-Tickets an 18-Jährige: https://youth.europa.eu/discovereu_de
- Das Netzwerk für dein Engagement! gemeinsamfuer.eu https://together.europarl.europa.eu/de/
- Programm “Botschafterschule für das Europäische Parlament”: https://youth.europarl.europa.eu/de/more-information/ambassador-school/about-epas.html
- Europäisches Solidaritätskorps: mein Freiwilligendienst für ein soziales und vielseitiges Europa: https://www.solidaritaetskorps.de/
- Mehrsprachige Plattform für Bürgerbeteiligung: meine Ideen für Europa: https://citizens.ec.europa.eu/index_de
- Europäische Bürgerinitiative: meine Gesetzesvorschläge für Europa https://citizens-initiative.europa.eu/_de
- Europäisches Jugendportal: alle Angebote auf einen Blick: https://youth.europa.eu/_de
- Euroscola: Debatte mit Jugendlichen aus 27 Mitgliedstaaten in Straßburg: https://youth.europarl.europa.eu/de/more-information/euroscola.html
- Europäisches Jugendevent (EYE): politisches Festival alle zwei Jahre in Straßburg: https://european-youth-event.europarl.europa.eu/de
- Europäische Bürgerbeauftragte: Beschwerden über die Verwaltungsmissstände in den EU-Institutionen, Petitionen an das Europäische Parlament: https://www.ombudsman.europa.eu/de/home
Fragen?
Bei Fragen zur Ausstellung stehen die Mitarbeitenden von Valentum Kommunikation jederzeit gerne per E-Mail zur Verfügung. Sie betreuen die Ausstellung im Auftrag des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments und der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland.
Kontakt:
E-Mail: eu-on-tour@valentum-kommunikation.de | Tel.: 0941 591896 96